BDIH - kontrollierte Naturkosmetik

BDIH-SiegelProdukte, die das BDIH Zertifikat tragen, unterliegen einer unabhängigen und fortlaufenden Kontrolle anhand rigoroser Kriterien. Der BDIH (Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V.) ist ein nicht gewinnorientierter Zusammenschluss von Herstellern und Vertriebsunternehmen. Im Fokus steht Transparenz für die Verbraucher und die Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle teilnehmenden Betriebe. Die Arbeitsgruppe für Naturkosmetik erarbeitete hierfür die Richtlinie "kontrollierte Naturkosmetik".
Kosmetika die nach diesem Standard hergestellt werden, können mit dem dazugehörigen Prüfsiegel ausgezeichnet werden. Oberste Priorität hat dabei die Kennzeichnung von "echter" Naturkosmetik und die damit einhergehende Vermeidung von Irreführung der Konsumenten.

Kriterien:

  • Pflanzliche Rohstoffe müssen aus zertifiziertem ökologischen Ausgangsmaterial stammen.
  • Tierische Rohstoffe, die von Tieren produziert werden (z.B. Milch, Honig), sind erlaubt. Tierische Rohstoffe aus toten Wirbeltieren (z.B. Nerzöl, Emuöl, tierische Fette) sind nicht gestattet.
  • Weder bei der Herstellung, noch bei der Entwicklung oder Prüfung der Endprodukte dürfen Tierversuche durchgeführt oder aufgetragen werden.
  • Auch Rohstoffe, die ab 1998 auf dem Markt vorhanden waren, dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht an Tieren getestet wurden. Außer Betracht bleiben hierbei Tierversuche, die durch Dritte durchgeführt wurden, und die weder im Auftrag noch auf Veranlassung des Auftraggebers gehandelt haben, noch mit diesem gesellschaftsrechtlich verbunden sind.
  • Für die Herstellung von Naturkosmetika sind neben physikalischen Verfahren einschließlich der Extraktion mit Wasser, pflanzlichem Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen sowie hieraus gewonnenem Glycerin auch enzymatische und mikrobiologische Verfahren zulässig, wie sie in der Natur vorkommen.
  • Daneben dürfen Stoffe aus Naturstoffen wie Fette, Öle und Wachse, Zucker, Stärke, Cellulose, Eiweiße, Polysaccharide, Vitamine mittels Hydrolyse, Hydrierung, Veresterung oder sonstigen Spaltungen und Kondensationen gewonnen werden.
  • Nur ausgewählte, naturidentische Konservierungsstoffe dürfen verwendet werden. Eine entsprechende Kennzeichnung ist hierbei erforderlich.
  • Es sind nur natürliche Riechstoffe gemäß ISO Norm 9235 sowie biotechnologisch gewonnene Riechstoffe zulässig.

Substanzen, die keinesfalls verwendet werden dürfen:

  • organisch-synthetische Farbstoffe
  • synthetische Duftstoffe
  • ethoxilierte Rohstoffe
  • Silikone
  • Paraffine und andere Erdölprodukte
  • pflanzliche und tierische Rohstoffe sowie Endprodukte, die mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden

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